Ihre Anwaltskanzlei für Wohnungs­eigentums­recht

Was versteht man unter Wohnungseigentumsrecht in München und Umgebung? 

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst den Themenkomplex rund um den Erwerb und das Eigentum von Wohnungen und Reihenhäuser und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten.

Das Wohnungseigentumsrecht wird hauptsächlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und bestimmt, wie Wohnungseigentümergemeinschaften entstehen, welche Rechte und Pflichten die Wohnungseigentümer untereinander haben und wie das Wohnungseigentum zu verwalten ist.

Was umfasst das Wohnungseigentumsrecht in München und Umgebung?

Als Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht, kurz WEG-Recht, beraten wir Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen zu allen Rechtsfragen, die sich rund um die Themen Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ergeben und unterstützen diese bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche.

Gerne sind wir als Fachanwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht in München und Umgebung bei Rechtsfragen zu folgenden Themen für Sie da:

Ob nun selbst genutzt oder vermietet, das Wohnungseigentumsrecht/WEG-Recht ist vom Mietrecht und dem Immobilienrecht in der anwaltlichen Praxis oftmals kaum zu trennen. Daher stehen wir Ihnen auch auf diesen Rechtsgebieten als Fachanwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht in München und Fürstenfeldbruck fachlich kompetent und zuverlässig mit Rat und Tat beiseite sowie bei folgenden Schwerpunkten:

  1. Mietrecht München
  2. Immobilien- & Grundstücksrecht München
  3. Gewerbemietrecht München
  4. Privates Baurecht München
  5. Verkehrsrecht München
  6. Zivilrecht München

Wenn wir für Sie da sind, dann sind wir nur für Sie da.


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Was ist Wohnungs- und Teileigentum?

Wohnungseigentum ist das Alleineigentum (sog. Sondereigentum) an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Grundstück sowie an den gemeinsam genutzten Bereichen des Grundstücks (Eigentumswohnung). Sondereigentum bedeutet, dass der Wohnungseigentümer mit seiner Wohnung nach Belieben verfahren darf. Eine Grenze besteht dort, wo die Interessen der anderen Wohnungseigentümer berührt werden.

Das Teileigentum ist Sondereigentum (Alleineigentum) an Räumlichkeiten, die nicht Wohnzwecken dienen und meist gewerblich genutzt werden.

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Das Gemeinschaftseigentum ist all das, was nicht Wohnungs- und Teileigentum ist und gemeinschaftlich allen Eigentümern gehört. Dazu gehören das Grundstück sowie alle Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht Sondereigentum sind. Vor allem erfasst das Gemeinschaftseigentum die Gebäudeteile, die für den Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind (z.B. tragende Wände), sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer dienen (z.B. Aufzug, Treppenhaus, Vorgarten).

Jeder Eigentümer ist (laut Wohnungseigentumsrecht in München) berechtigt, dass gemeinschaftliches Eigentum zu nutzen im Rahmen des Mitgebrauchs.

Was versteht man unter Sondereigentum?

Alle Teile eines Gebäudes und Grundstücks, die nicht zum Gemeinschaftseigentum gehören, sind Sondereigentum, an dem der Eigentümer das alleinige Verfügungsrecht hat. Der Alleineigentümer ist Sondereigentümer seiner Wohnung. Sondereigentum sind daher Räume und zugehörige Gebäudebestandteile, an denen Veränderungen vorgenommen werden können.

Wohnungseigentümer besitzen an ihrer Wohnung ein Sondereigentum, für das nur sie zuständig sind. Damit grenzt sich das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum ab, welches alle Eigentümer mitbenutzen können. Diese Unterscheidung ist wichtig, um genau zu definieren, welche Hausbestandteile zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gezählt werden.

Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München und Fürstenfeldbruck können wir Ihnen bei Problemen zum Sondereigentum weiterhelfen.

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Was sollte man alles über Wohnungseigentumsrecht beachten?

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Reihenhauses erwerben die Eigentümer zwar das Recht auf ein Sondereigentum. Dennoch müssen sie sich im Rahmen der Eigentümergemeinschaft an bestimmte Pflichten halten. Die Eigentümergemeinschaft ist wichtig, um das Gemeinschaftseigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz zu verwalten.

Als Fachanwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht in München und Fürstenfeldbruck können wir Sie rund um die Eigentümergemeinschaft sowie ihre Besonderheiten beraten.

Wann braucht man einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht im Raum München?

Als Fachanwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht in München und Fürstenfeldbruck beraten und vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften in sämtlichen Bereichen des Wohnungseigentums-/WEG-Rechts. Hierbei ergeben sich unterschiedliche Rechtsfragen:

Eine Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum hat für Wohnungseigentümergemeinschaften große praktische Bedeutung. Denn Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten treffen beim Sondereigentum den jeweiligen Wohnungseigentümer, beim Gemeinschaftseigentum die Eigentümergemeinschaft. Einige Bestandteile eines Gebäudes sind stets Gemeinschaftseigentum (z. B. Aufzug, tragende Wände in einer Wohnung etc.), andere immer Sondereigentum (Putz, innenliegende nicht-tragende Wände einer Eigentumswohnung, etc.).

Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München und Fürstenfeldbruck erklären Ihnen die Teilungserklärung und sagen Ihnen, welcher Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt und welcher dem einzelnen Wohnungseigentümer.

Ebenso beraten wir Wohnungseigentümergemeinschaften zu den Befugnissen eines WEG-Verwalters und zeigen Ihnen Rechtsschutzmöglichkeiten auf, wenn dieser seine Kompetenzen überschreitet. Zudem informieren wir Wohnungseigentümergemeinschaften über sämtliche Aspekte bei der Durchführung einer Eigentümerversammlung sowie zu den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Auch Beschlüsse im Rahmen einer Eigentümerversammlung führen erfahrungsgemäß zu Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Dies gilt insbesondere dann, wenn es um größere Investitionen (z. B. Sanierung der Tiefgarage, Fassadensanierung, etc.) geht, die nicht aus vorhandenen Rücklagen, sondern mittels einer Sonderumlage finanziert werden sollen. In diesem Fall treffen meist nicht nur verschiedene Meinungen, sondern auch unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten aufeinander. Rechtsstreitigkeiten sind dann oft unvermeidbar, die es meist nur noch über einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht im Raum München zu klären gilt. 

Entrichten einzelne Wohnungseigentümer trotz ordnungsgemäßer Beschlussfassung ihre Sonderumlage nicht, so setzen wir als Fachanwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht in München und Fürstenfeldbruck die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft außergerichtlich und bei Bedarf auch gerichtlich durch. Aber auch bei der Klärung von Zuständigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft, den Grundbuchvorschriften sowie den Themen Wirtschaftsplan und Rechnungslegung stehen wir Ihnen beratend beiseite.                        

 Wie kann ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht helfen?

Nicht in jeder Eigentümergemeinschaft läuft alles reibungslos. So kommt es vermehrt zu Fragen hinsichtlich der Rechte, die einem Eigentümer konkret zustehen bzw. die von anderen Miteigentümern zu beachten sind. Der Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München und Fürstenfeldbruck klärt mit seinem Mandanten zusammen die aufkommenden Fragen. Hierbei geht er auf die besonderen Wünsche des Mandanten ein und erstellt ihm eine auf seine Problematik zugeschnittene Lösung.

Wie findet man einen guten Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in München und Umgebung?

Neben einer guten Qualifikation braucht es für einen guten Anwalt sicher noch weitere Eigenschaften. Ein Anwalt muss die Probleme des Mandanten lösen, ihm zuhören und rechtlichen Beistand leisten.

Wie bei allen Gesetzen, ist auch das Wohnungseigentumsrecht für den Raum München in vielen Fällen eine Frage der Auslegung oder es müssen in Sonderfällen verschiedene Gesetze oder Interessen gegeneinander abgewogen werden. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Eigentümern, ist es für Laien schwierig, die Lage richtig einzuschätzen. Auch studierte Juristen kennen nicht immer die aktuellsten Gerichtsurteile, weshalb ein Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München und Fürstenfeldbruck in der Regel der richtige Ansprechpartner für alle Fragen zum Wohnungseigentumsrecht ist.

Durch die Qualifikation und Spezialisierung als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht im Raum München verfügt der Anwalt durch eine geprüfte Qualifikation und Erfahrung. Die Zulassung zum Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht setzt neben der nachgewiesenen praktischen Erfahrung auch eine zusätzliche Ausbildung sowie eine Fachanwaltsprüfung voraus. Ferner ist der Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München und Umgebung verpflichtet, sich ständig weiterzubilden und eine gewisse Anzahl von Weiterbildungen jährlich der Rechtsanwaltskammer München nachzuweisen. Auf diese Weise ist zum einen die Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht gewährleistet, zum anderen bleibt der Anwalt mit seinem Fachwissen durch die regelmäßigen Fortbildungen auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzen.

Rechtsanwältin Almuth Welzel ist als Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht in München Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins.

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Wenn wir für Sie da sind, dann sind wir nur für Sie da. Daher vereinbaren Sie gern einen Termin.

Rechtsanwältin Almuth Welzel
 
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Telefax: 089 / 32 49 69 05
 
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