Ihre Anwaltskanzlei für Gewerbemietrecht

Als Fachanwälte für Gewerbemietrecht im Raum München mit über 20 Jahren Erfahrung beraten wir Mieter und Vermieter bei allen Belangen rund um dieses Rechtsgebiet!

Was versteht man unter Gewerbemietrecht im Raum München?

Das Gewerbemietrecht ist ein Teil des Mietrechts, welches die Vermietung von Grundstücken und Räumen betrifft, die keine Wohnräume sind. Hierbei handelt es sich um Vermietung und Verpachtung von Räumen zu Geschäftszwecken.

Mieter, die Räume zur geschäftlichen Nutzung anmieten wollen, schließen Gewerbemietverträge, z. B. für die Anmietung von:

Unternehmer benötigen daher einen Gewerbemietvertrag, den sie mit dem Vermieter schließen müssen.

Was umfasst das Gewerbemietrecht?

Das Gewerbemietrecht in München und deutschlandweit umfasst:

  • Erstellung oder Prüfung von Gewerbemietverträgen
  • (Vorzeitige) Beendigung des gewerblichen Mietvertrages
  • Unklarheiten bzgl. der Vertragslaufzeit
  • Kündigung und Aufhebungsvereinbarungen
  • Betriebskosten
  • Mängel 
  • Höhe der Kaution
  • Schönheitsreparaturen
  • bauliche Eignung und behördlichen Auflagen / Genehmigungen
  • Untermiete und gewerbliche Zwischenvermietung
  • Verbotene Eigenmacht
  • Abstellen von Strom und sonstigen Leistungen
  • Schadenersatzansprüche

Wenn wir für Sie da sind, dann sind wir nur für Sie da.


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Was sollte man beim Gewerbemietrecht beachten?

Die Vorschriften im BGB gelten nur teilweise für das Gewerbemietrecht. Zahlreiche Vorschriften, welche dem sozialen Schutz des Mieters im Wohnraummietrecht dienen, finden jedoch im Gewerbemietrecht – weder in München noch anderen Teilen Deutschlands – keine Anwendung.

Auch bei der Höhe der Kaution können die Parteien die Höhe freier festlegen. Im Gegensatz zu dem Wohnraummietvertrag, bei welchem zum Schutz des Mieters die Kaution höchstens drei Monatsmieten betragen darf, gilt dieses vorschriftlich nicht für das Gewerbemietrecht – weder in München noch anderen deutschen Städten. Die Kaution bei Gewerbemieten darf daher frei verhandelt werden und liegt nicht selten bei fünf bis sieben Monatsmieten.

Abweichungen gibt es auch bei den Betriebskosten. Während im Wohnraummietrecht nur die Betriebskosten nach § 2 Betriebskostenverordnung als Nebenkosten geltend gemacht werden dürfen, können bei gewerblichen Mietverhältnissen auch andere Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden, beispielsweise Kosten für die Verwaltung oder Kosten für das Center Management.

Ein Konkurrenzschutz kann ebenfalls ein wichtiger Aspekt bei der Vereinbarung eines Gewerbemietvertrages darstellen.

Gerne berate ich Sie zu allen rechtlichen Belangen des Gewerbemietrechts in München und Umgebung!

Wie hoch darf die Gewerbemiete sein?

Bei der Höhe von Gewerbemieten können Vermieter den Mietvertrag grundsätzlich freier gestalten als bei Wohnraummietverträgen, hier geltend keine strengen gesetzlichen Vorschriften zur zulässigen Miethöhe. Vermieter und Mieter können somit auch im Gewerbemietrecht Münchens grundsätzlich frei eine beliebige Miethöhe vereinbaren.

Die Grenze der Miethöhe wird erst dann erreicht, wenn die Miethöhe zu einem Wuchergeschäft führt. Dies ist dann der Fall, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und besondere Umstände den Mietvertrag als sittenwidrig erscheinen lassen.

Auch hinsichtlich Regelungen zur Mieterhöhung können die Parteien andere Regelungen als im Wohnmietrecht treffen: so können Mieterhöhungen freier vereinbart werden und Staffelmietvereinbarungen sind häufig anzutreffen. Auch eine Umsatzmiete, bei welcher die Höhe der Miete abhängig ist von dem erzielten Umsatz, ist rechtlich möglich.

Viele Vermieter bevorzugen für die Anpassung der Miete eine Mieterhöhung nach Indexmiete. Wenn der Index, beispielsweise der Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes steigt oder fällt, wird auch die Miete angepasst. Diese Wertsicherungsklausel soll inflations- und deflationsbedingte Nachteile für Mieter und Vermieter ausgleichen. Dabei soll sie weder den Vermieter noch den Mieter einseitig begünstigen, sondern sie soll die Miete an die Entwicklung des Preisniveaus angleichen. In den meisten Fällen führt die Anpassung aufgrund der anhaltenden Inflation meistens zu einer Mieterhöhung.

Bei Fragen zur Miete im Gewerbemietrecht in München helfen wir Ihnen gerne weiter!

Wann kann man  einen Gewerbemietvertrag kündigen?

Die Kündigungsfristen im Gewerbemietvertrag weichen in der Regel auch von den Kündigungsfristen von Wohnraummietverträgen ab.

Bei den Kündigungsfristen im Gewerbemietrecht regelt § 580 a BGB:  „Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.“  Damit gilt eine Frist von sechs Monaten, da hierbei auf das „nächste“ Kalendervierteljahr Bezug genommen wird. Auch sieht das Gewerbemietrecht – weder in München noch anderen Städten – keinen ähnlich hohen Mieterschutz vor wie das Wohnraummietrecht, daher können diese gesetzlichen Kündigungsfristen auch durch vertragliche Vereinbarung verlängert werden können.

Ferner sind auch befristete Gewerbemietverträge, ggfs. mit Verlängerungsoptionen, möglich. Bei den befristeten Gewerbemietverträgen ist in der Regel keine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Frist möglich, es sei denn, die Parteien haben im Mietvertrag eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit getroffen. Fristlos bzw. außerordentlich kann auch ein befristeter Gewerbemietvertrag gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Möchten Sie Ihren Gewerbemietvertrag prüfen lassen oder haben Fragen dazu, so vereinbaren Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei für Gewerbemietrecht in München.

Wann braucht man einen Anwalt für Gewerbemietrecht im Raum München?

Wenn ein Gewerbemietvertrag vorzeitig beendet werden soll, kann der Fachanwalt für Gewerbemietrecht in München und Umgebung die wirksame Vereinbarung von Kündigungsfristen, welche ggfs. in Nachträgen zum Mietvertrag geregelt sein können, prüfen. Ferner kann er weiterhelfen bei Fragen zu befristeten Mietverhältnissen sowie bei Fragen zu Verlängerungsoptionen. Auch bei der Vereinbarung von Mietaufhebungsvereinbarungen kann der Fachanwalt für Gewerbemietrecht im Raum München auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und eine Vereinbarung erstellen.

Als Fachanwalt für Gewerbemietrecht ist der Anwalt verpflichtet, jährlich an Fortbildungen teilzunehmen, so dass er stets die aktuelle Rechtsprechung kennt und diese zu dem Vorteil der Mandanten anwenden kann. Dabei stehen die Interesse des Mandanten sowie strategische Entscheidungen ebenfalls im Mittelpunkt.

Bei Fragen zum Mietvertrag im Gewerbemietrecht in München helfen wir Ihnen weiter!

Wie kann ein Anwalt für Gewerbemietrecht im Raum München helfen?

Ein Fachanwalt für Gewerbemietrecht in München und Umgebung kennt aufgrund der Verpflichtung zur Fortbildung die aktuelle Rechtslage und kann den Mandanten bei Vertragsverhandlungen noch vor Abschluss des Mietvertrages unterstützen und rechtlich absichern. Der Fachanwalt weiß, welche Regelungen im Gewerbemietvertrag zulässig sind und welche nicht. Dabei kann er auch alle Unterlagen prüfen und nachteilige Klauseln erkennen.

Ein Anwalt für Gewerbemietrecht in München und Umgebung unterstützt sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Klärung rechtlicher Streitpunkte im Mietverhältnis.

Auch können besonders lange Laufzeiten von Gewerbemietverträgen, eine zu niedrig angesetzte Mietsicherheit oder eine zu lang bemessene Kündigungsfrist in der Praxis immer wieder zu langen, kostenintensiven Streitigkeiten führen. Sollten Sie bereits Probleme mit Ihrem Gewerbemietvertrag haben, kann Ihnen ein erfahrener Fachanwalt für Gewerbemietrecht im Raum München oftmals im ersten Beratungsgespräch sagen, wie Ihre Chancen stehen. 

Wie findet man einen guten Anwalt für gewerbliches Mietrecht in München?

Wie bei allen Gesetzen ist auch das Gewerbemietrecht in München in vielen Fällen eine Sache der Auslegung, oder es müssen in Sonderfällen verschiedene Gesetze gegeneinander abgewogen werden. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter ist es für Laien schwierig, die Lage richtig einzuschätzen. Auch studierte Juristen kennen nicht immer die aktuellsten Gerichtsurteile, weshalb ein Fachanwalt für Gewerbemietrecht im Raum München in der Regel der richtige Ansprechpartner für alle Fragen zum Gewerbemietrecht ist.

Durch die Qualifikation und Spezialisierung als Fachanwalt für Mietrecht verfügt der Anwalt durch eine geprüfte Qualifikation und Erfahrung. Die Zulassung zum Fachanwalt für Gewerbemietrecht in München und Umgebung setzt neben der nachgewiesenen praktischen Erfahrung auch eine zusätzliche Ausbildung sowie eine Fachanwaltsprüfung voraus. Ferner ist der Fachanwalt für Mietrecht verpflichtet, sich ständig weiterzubilden und eine gewisse Anzahl von Weiterbildungen der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Auf diese Weise ist zum einen die Erfahrung im Gewerbemietrecht im Raum München gewährleistet, zum anderen bleibt der Anwalt mit seinem Fachwissen durch die regelmäßigen Fortbildungen auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzen.

Wenn der Anwalt Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft Mietrecht bei dem Anwaltsverein ist, zeigt dies ebenfalls seine besondere Fachkenntnis.

Mit frühzeitiger Rechtsberatung Konsequenzen im Gewerbemietrecht München vermeiden

Aus einem gewerblichen Mietvertrag können enorme wirtschaftliche Konsequenzen entstehen. Deshalb sollten komplexe Gewerberaummietverträge von einem erfahrenen Anwalt für Gewerbemietrecht in München eingehend geprüft werden. Wir beraten und vertreten Sie in allen juristischen Belangen, damit Ihnen später keine Nachteile entstehen.

Kontaktieren Sie uns für ein rechtliches Beratungsgespräch! Unsere Anwaltskanzlei ist neben dem gewerblichen Mietrecht in München auch auf die Bereiche Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Privates Baurecht, Verkehrsrecht sowie Immobilien- & Grundstücksrecht spezialisiert. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können!

 

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    Rechtsanwältin Almuth Welzel
     
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