Wohnungseigentumsrecht
Anwalt Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) ist wichtiger Teil des Immobilienrechts und regelt Rechte sowie Pflichten von Wohnungseigentümern (untereinander).
Von Wohnungseigentum spricht man, wenn jemand das Eigentum an einer einzelnen Wohnung eines Mehrparteien-Anwesens innehat oder ein Haus besitzt, dass sich mit anderen Häusern dasselbe Grundstück teilt. Je mehr Parteien sich ein Gesamteigentum teilen, desto höher ist das Konfliktpotenzial.
Probleme können auch beim Gemeinschaftseigentum entstehen. Gartenflächen, Treppenhaus oder der Keller gehören allen Parteien gleichermaßen. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann daher nicht einfach selbst über beispielsweise eine bauliche Veränderung entscheiden.
Typische Probleme, die dabei entstehen können:
- Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
- Bestimmung der Pflicht zur Kostentragung von baulichen Maßnahmen, Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung
- Streitigkeiten zwischen den Hausverwaltern und Wohnungseigentümer
- Streitigkeiten bei Eigentümerversammlungen
Als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht bin ich Ihnen bei folgenden Belangen behilflich:
- Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen
- Beratung bei Erwerb und Verkauf von Wohnungseigentum
- Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Durchsetzung von Mängelansprüchen
- Prüfung von Teilungserklärungen / Gemeinschaftsordnungen
- Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Eigentümergemeinschaft oder einzelner Eigentümer
- Vorbereitung von Eigentümerversammlungen (Beschlussvorlagen, Einladung zur Versammlung, Beschlussprotokoll)
- Prüfung der Wirksamkeit bzw. Anfechtung von Beschlüssen
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Prozessführung, Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung
- Durchsetzung von rückständigem Wohngeld (Wohngeldinkasso)
Sie benötigen eine rechtliche Beratung? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei! Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht setze ich mich gerne für Sie ein!
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